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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa
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Ausschüsse

Im Ergebnis der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 hat sich das Abgeordnetenhaus am 16. März 2023 neu konstituiert. Die Arbeit der bisherigen Ausschüsse der 19. Wahlperiode endete damit. Auf dieser Seite sind die Ausschüsse in der Zusammensetzung dargestellt, die nach dem 16. März 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat. Eine Übersicht über die Zusammensetzung vor dem 16. März 2023 ist in der rechten Spalte abrufbar.

Die Ausschüsse nehmen einen wesentlichen Teil des parlamentarischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses wahr. Sie haben die Vorlagen und Anträge, die ihnen vom Abgeordnetenhaus überwiesen werden, für die Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus vorzubereiten. Außer den vom Abgeordnetenhaus übertragenen Aufgaben können die Ausschüsse aus eigener Initiative Fragen besprechen, die sich auf ihren Geschäftsbereich beziehen. Das Abgeordnetenhaus setzt grundsätzlich für jeden Geschäftsbereich des Senats einen ständigen Ausschuss ein. Die einzelnen Fraktionen sind entsprechend ihrer Stärke in den Ausschüssen vertreten. 

In den Ausschüssen wird eine inhaltliche Detaildiskussion geführt, d. h. die eigentliche parlamentarische Sacharbeit geleistet. Ein Ausschuss kann außerdem jederzeit verlangen, dass das zuständige Senatsmitglied oder ein Vertreter im Amt vor dem Ausschuss erscheint und Auskunft erteilt.

Sonderausschüsse können für einzelne Angelegenheiten, die von Fachleuten gesondert bearbeitet werden sollen, eingesetzt werden. Sonderausschüsse bearbeiten den Auftrag und geben dem Plenum einen Bericht oder eine Beschlussempfehlung. Nach dem Beschluss darüber gelten sie als aufgelöst.

Untersuchungsausschüsse werden zur Aufklärung von Vorkommnissen und Missständen im Lande bestellt. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder muss das Abgeordnetenhaus gemäß Verfassung einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind die schärfste Waffe des Parlaments im Rahmen seiner Kontrollkompetenz gegenüber der Regierung; sie sind keine Gerichte, deshalb gibt es vor dem Ausschuss keine Angeklagten, Beschuldigten oder Betroffenen, sondern ausschließlich Zeugen. Die Beweise werden in öffentlicher Sitzung erhoben. Wenn zwei Drittel der Ausschussmitglieder es wünschen, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Beratungssitzungen sind dagegen generell nicht öffentlich. Das Ergebnis ist kein Urteil, sondern ein Bericht an das Parlament über die Aufhellung der Tatbestände, die untersucht werden sollten. Diese Berichte können in der Parlamentsdokumentation eingesehen werden.

Der Petitionsausschuss geht Beschwerden über Behörden, Einrichtungen und Mitarbeiter des Landes Berlin nach. Er kann auch Vorschläge zur Landesgesetzgebung aufgreifen. Der Petitionsausschuss kann tätig werden bei Angelegenheiten die z. B. Schulen, Hochschulen, Jugendprobleme, Sozialhilfe, Behindertenprobleme u. a. betreffen.

Mit wenigen Ausnahmen sind die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich.

Von der Öffentlichkeit der Beratungen sind lediglich der Petitionsausschuss sowie die Unterausschüsse des Hauptausschusses "Haushaltskontrolle", "Vermögensverwaltung" sowie "Beteiligungsmanagment und -controlling" ausgenommen.

Petitionsausschuss