
Das Präsidium
Unterstützung des Präsidenten
Spätestens sechs Wochen nach der Wahl tritt das Abgeordnetenhaus unter Vorsitz seines ältesten Mitglieds (Alterspräsident) zusammen. In dieser konstituierenden Sitzung wählt das Parlament den Präsidenten, die Vizepräsidenten sowie die weiteren Mitglieder des Präsidiums.
Für die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen haben die Fraktionen das Vorschlagsrecht in der Reihenfolge ihrer Stärke. Für ihre Wahl ist die absolute Mehrheit notwendig. Für die Wahl der Beisitzer hat jede Fraktion das Vorschlagsrecht für ein Mitglied und für so viele weitere Mitglieder, wie nach ihrer Stärke auf die Fraktionen entfallen. Für die Wahl des gesamten Präsidiums wird die Stärke der Fraktionen nach dem d'Hondtschen Höchstzahl-Verfahren berechnet.
Das Präsidium beschließt in allen inneren Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses, soweit sie nicht dem Präsidenten vorbehalten sind. Es unterstützt die Arbeit des Präsidenten bei seiner Amtsführung, entwirft den Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses und verfügt über die Verwendung der Räumlichkeiten.
Das Präsidium besteht in der 19. Wahlperiode aus dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen, und 15 Beisitzerinnen und Beisitzer (in alphabetischer Reihenfolge):
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Franziska Becker – SPD-Fraktion
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Tuba Bozkurt – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Dennis Buchner – SPD-Fraktion
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Marianne Burkert-Eulitz – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Lars Düsterhöft – SPD-Fraktion
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Claudia Engelmann – Fraktion Die Linke
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Stefan Förster – FDP-Fraktion
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Adrian Grasse – CDU-Fraktion
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Katharina Günther-Wünsch – CDU-Fraktion
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Dr. Bahar Haghanipour – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Ellen Haußdörfer – SPD-Fraktion
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Dr. Robbin Juhnke – CDU-Fraktion
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Ferat Koçak – Fraktion Die Linke
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Melanie Kühnemann-Grunow – SPD-Fraktion
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Taylan Kurt – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Cornelia Seibeld – CDU-Fraktion
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Martin Trefzer – AfD-Fraktion
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