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1. Untersuchungsausschuss ("Neukölln II")

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 in seiner Sitzung am 23. März 2023 gemäß Art. 48 der Verfassung von Berlin den Untersuchungsausschuss zur rechtsextremistischen Straftatenserie im Bezirk Neukölln in den Jahren 2009 bis 2021 wieder eingerichtet. Im Fokus der parlamentarischen Untersuchung steht das behördenseitige Ermittlungsvorgehen im Rahmen der Aufklärung der Deliktserie.

Der Untersuchungsauftrag kann im Einzelnen dem Einsetzungs- und Wiedereinsetzungsbeschluss entnommen werden. Der bis zur Durchführung der Wiederholungswahl erreichte Verfahrensstand ist im Sachstandsbericht des Gremiums vom 7. Februar 2023 dokumentiert.

Das Ergebnis seiner Untersuchungen wird der Ausschuss dem Plenum des Abgeordnetenhauses in Form eines abschließenden Berichts übermitteln.

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