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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa
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Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz

Im Ergebnis der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 hat sich das Abgeordnetenhaus am 16. März 2023 neu konstituiert. Die Arbeit der bisherigen Auschüsse der 19. Wahlperiode endete damit. Auf dieser Seite sind die Ausschüsse in der Zusammensetzung dargestellt, die nach dem 16. März 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat. Eine Übersicht über die Zusammensetzung vor dem 16. März 2023 ist in der rechten Spalte abrufbar.

Der Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz befasst sich mit der Modernisierung und digitalen Transformation von Prozessen in der Berliner Verwaltung. Er begleitet die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes, dessen Ziel es ist, die Verwaltungsverfahren und -strukturen aller Verwaltungsebenen unter Nutzung der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik auf eine sichere und nutzungsfreundliche Durchführung umzustellen. Als Querschnittsmaterie spielt die Digitalisierung zudem eine wesentliche Rolle in einer Vielzahl von Lebensbereichen – beispielhaft genannt seien die Digitale Infrastruktur, die Berliner Justiz samt elektronischer Akte, der Bildungs- und Schulbereich, die Digitalwirtschaft und das Gesundheitswesen.

In den Bereichen des Datenschutzes befasst der Ausschuss sich unter anderem mit dem Regelungsgehalt des Berliner Datenschutzgesetzes sowie weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen betreffen. Ausgangspunkt ist dabei das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Daneben beschäftigt sich der Ausschuss mit Fragen der Informationsfreiheit und IT-Sicherheit.

Schließlich nimmt der Ausschuss die verfassungsrechtliche parlamentarische Kontrolle über staatliche Maßnahmen wahr, durch die die in Artikel 13 des Grundgesetzes festgeschriebene Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt wird. Hierbei kann es sich um Wohnungsdurchsuchungen, Online-Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachungen unter dem Einsatz technischer Mittel handeln. Gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes und § 25 Absatz 10 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin erstattet der Senat dem Abgeordnetenhaus jährlich Bericht über die getroffenen Überwachungsmaßnahmen.

Einladungen und Protokolle

Vorgänge

Unerledigte Vorgänge