Das Parlament
(altfranzösisch: parlement = Unterredung; französisch: parler = reden)
Ursprünglich entstanden, um die absolute Macht der Könige einzuschränken, ist das Parlament in den heutigen modernen Demokratien zum Hauptträger der Staatsleitung geworden. Vom Volk durch Wahlen legitimiert, legen die Abgeordneten als Stellvertreter der Bürger die Grundrichtlinien der Staatspolitik durch Gesetze fest und kontrollieren die Regierung bei deren Ausführung.
In Deutschland gibt es mehrere Parlamente: Während der Bundestag für Fragen zuständig ist, die ganz Deutschland betreffen (z. B. Außenpolitik, Bundeswehr), setzen sich die Landesparlamente, wie das Abgeordnetenhaus von Berlin, mit regionalen Fragen auseinander (z. B. Straßenbau, Polizei).
Das Abgeordnetenhaus von Berlin - in den Flächenstaaten Landtag genannt - ist das Landesparlament des Bundeslandes Berlin.
Berlin hat als Stadtstaat wie Hamburg und Bremen im Gegensatz zu den Flächenstaaten sowohl Landes- als auch Kommunalaufgaben zu erfüllen. Die Berlinerinnen und Berliner entscheiden durch ihre Wahl, wer im Abgeordnetenhaus die Parlamentsarbeit macht.