Rechtsgrundlagen
Neben der Verfassung von Berlin und der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses gibt es weitere gesetzliche Reglungen, die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Abgeordneten sind. So regelt beispielsweise das Landesabgeordnetengesetz die Rechte und Pflichten der Abgeordneten, darunter auch die Höhe der ihnen zustehenden Diäten.
Weitere Gesetze, die das Abgeordnetenhaus unmittelbar betreffen, sind insbesondere das Fraktionsgesetz , das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse , das Petitionsgesetz , das Versammlungsfreiheitsgesetz , das Landeswahlgesetz und das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof.