
Vizepräsident
Das Abgeordnetenhaus wählt zwei Vizepräsidenten für die Dauer einer Wahlperiode. Für ihre Wahl bedürfen sie der Zustimmung der absoluten Mehrheit. Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten oder die Präsidentin in seiner oder ihrer Amtsführung und vertreten ihn oder sie bei seiner oder ihrer Abwesenheit sowie Behinderung.