
Absolute Mehrheit
Die absolute Mehrheit bezeichnet die Mehrheit der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses (Abgeordnetenmehrheit). Sie ist beispielsweise für die Wahl des Regierenden Bürgermeisters oder der Regierenden Bürgermeisterin und für den Beschluss über einen Antrag, dem Regierenden Bürgermeister oder der Regierenden Bürgermeisterin das Vertrauen zu entziehen (Misstrauensantrag), erforderlich.