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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Lesung

Jedes Gesetz muss in mindestens zwei Lesungen im Plenum des Abgeordnetenhauses beraten werden; das heißt, dass jedes Gesetz mindestens zweimal auf die Tagesordnung von Plenarsitzungen gesetzt wird.
Werden nach der Beschlussfassung über einen Gesetzesantrag oder eine Gesetzesvorlage Unstimmigkeiten festgestellt, so kann der Präsident des Abgeordnetenhauses oder der Senat verlangen, dass eine dritte Lesung stattfindet. Die dritte Lesung ist also ein nachträglicher Notbehelf, um festgestellte Fehler zu beseitigen.