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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Gesetze

Gesetze sollen das Zusammenleben der Menschen untereinander ordnen und bestimmen daher Rechte und Pflichten des einzelnen Bürgers. Die für alle verbindlichen Gebote und Verbote müssen auf Gesetz beruhen.

Eine Initiative für ein neues Gesetz kann gemäß der Berliner Verfassung von der Regierung, vom Parlament, aber auch vom Volk ausgehen.

Die Gesetze werden in der Regel vom Abgeordnetenhaus beschlossen (sog. Parlamentsgesetzgebung). Sie können aber auch durch einen Volksentscheid zustande kommen (sog. Volksgesetzgebung).