Fraktionslose Abgeordnete
Fraktionslose Abgeordnete sind Abgeordnete, die von vornherein keiner Fraktion angehören oder ihre Fraktion verlassen haben oder ausgeschlossen wurden, ohne einer anderen Fraktion beizutreten.
Fraktionslose Abgeordnete, die auch keiner Parlamentarischen Gruppe angehören, können in den Ausschüssen ohne Stimmrecht mitarbeiten. Sie haben Rederecht im Plenum und können sich durch Änderungsanträge an der parlamentarischen Arbeit beteiligen.