
Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, den beiden Vizepräsidenten und weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern des Abgeordnetenhauses. Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung vom Abgeordnetenhaus eingesetzt. Er hat die Aufgabe, den Präsidenten oder die Präsidentin bei der Führung seiner Geschäfte, insbesondere bei der Erstellung des Arbeitsplans, zu unterstützen.