Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten und weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern des Abgeordnetenhauses. Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung vom Abgeordnetenhaus eingesetzt. Er hat die Aufgabe, den Präsidenten bei der Führung seiner Geschäfte, insbesondere bei der Erstellung des Arbeitsplans, zu unterstützen.