1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
Nach unten

Rededauer

Die Rededauer bezeichnet die Redezeit, die einer Fraktion, einer parlamentarischen Gruppe oder einem Abgeordneten, der keiner Fraktion und keiner parlamentarischen Gruppe angehört, für einen Verhandlungsgegenstand während der Plenardebatte zusteht. Die Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses geregelt.

Das Plenum kann auf Antrag mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließen, die Redezeit für einzelne Verhandlungsgegenstände anderweitig festzusetzen oder die Beschränkung der Redezeit aufzuheben.