1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
Nach unten

Antrag

Der Antrag gibt den Abgeordneten die Möglichkeit, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen oder Einfluss auf das Handeln des Senats zu nehmen. Ein an das Plenum des Abgeordnetenhauses gerichteter Antrag muss von einer Fraktion oder von mindestens sieben Mitgliedern des Abgeordnetenhauses schriftlich eingereicht und mit einer Begründung versehen werden. (Änderungsanträge bedürfen  dagegen  keiner Unterstützung, sofern es sich nicht um Änderungsanträge während der dritten Lesung eines Gesetzesantrags oder einer Gesetzesvorlage handelt.)

In einem solchen Antrag kann zum Beispiel der Senat aufgefordert werden, über im Antrag genannte Ereignisse Bericht zu erstatten oder eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Über einen Antrag, der keinen Gesetzentwurf enthält, kann sofort im Plenum abgestimmt werden; in der Regel erfolgt aber eine Überweisung des Antrags in einen Ausschuss oder in mehrere Ausschüsse.