Diskontinuität
Nach dem Grundsatz der Diskontinuität gelten alle Vorlagen, Anträge und Anfragen mit dem Ablauf der Wahlperiode oder im Falle der Auflösung des Abgeordnetenhauses als erledigt. Wenn sie weiter verfolgt werden sollen, müssen sie im neuen Parlament erneut eingebracht werden. Eine Ausnahme gilt für Petitionen, die am Ende einer Wahlperiode noch nicht abschließend behandelt worden sind. Sie sind vom Petitionsausschuss des neu gewählten Abgeordnetenhauses weiter zu bearbeiten.