Anfrage
Anfragen des Abgeordnetenhauses an den Senat sind ein wichtiges Mittel zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle (Kontrollrecht).
Jeder Abgeordnete kann über bestimmte Vorgänge in einer Anfrage, die bei dem Präsidenten schriftlich einzureichen ist, vom Senat Auskunft verlangen (Schriftliche Anfrage). Der Senat beantwortet die Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von drei Wochen erfolgen.
Ebenso ist jeder Abgeordnete berechtigt, im Plenum (Plenarsitzung) im Anschluss an die Aktuelle Stunde ohne vorherige schriftliche Einreichung eine mündliche Anfrage an den Senat zu richten (Spontane Anfrage). Die Anfragen sind durch ein Senatsmitglied zu beantworten.