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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss geht Bitten und Beschwerden in Bezug auf Behörden, Einrichtungen und Mitarbeiter des Landes Berlin nach. Er kann auch Vorschläge zur Landesgesetzgebung aufgreifen. Jeder hat unabhängig von Alter und Nationalität das Recht, sich an ihn zu wenden. Die Petition muss entweder schriftlich eingereicht werden (mit Absender und Unterschrift) oder über das auf der Internetseite des Abgeordnetenhauses www.parlament-berlin.de zur Verfügung gestellte Online-Formular. Der Petitionsausschuss hat weitgehende Befugnisse zur Aufklärung eines Sachverhalts: Der Senat und alle ihm unterstellten oder von ihm beaufsichtigten Stellen sowie die Gerichte müssen ihm Auskunft geben. Die gleiche Verpflichtung besteht für nichtstaatliche Einrichtungen und Personen, soweit sie unter maßgeblichem Einfluss des Landes Berlin öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Petitionsausschuss kann auch bei Missständen, von denen er anders als durch eine Eingabe Kenntnis erlangt, tätig werden.