Fragestunde
Im Anschluss an die Aktuelle Stunde, mit der jede ordentliche Sitzung des Abgeordnetenhauses beginnt, folgt eine Fragestunde. Ohne vorherige schriftliche Einreichung ist jeder Abgeordnete berechtigt, eine mündliche Anfrage an den Senat zu richten (Spontane Anfrage). Die Anfragen sind durch ein Senatsmitglied zu beantworten.