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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Alterspräsident

Der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin ist das älteste anwesende Mitglied des Abgeordnetenhauses. Unter seinem oder ihrem Vorsitz tritt das Abgeordnetenhaus in seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl zusammen. Der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin beruft die vier jüngsten Mitglieder zu Beisitzern und bildet mit ihnen bis zur Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin das vorläufig amtierende Präsidium. Sind der Präsident oder die Präsidentin und die beiden Vizepräsidenten gleichzeitig an der Amtsführung verhindert, so übernimmt der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin die Aufgaben des Präsidenten oder der Präsidentin.