1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
Nach unten

Alterspräsident

Der Alterspräsident ist das älteste anwesende Mitglied des Abgeordnetenhauses. Unter seinem Vorsitz tritt das Abgeordnetenhaus in seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl zusammen. Der Alterspräsident beruft die vier jüngsten Mitglieder zu Beisitzern und bildet mit ihnen bis zur Wahl des Präsidenten das vorläufig amtierende Präsidium. Sind der Präsident und die beiden Vizepräsidenten gleichzeitig an der Amtsführung verhindert, so übernimmt der Alterspräsident die Aufgaben des Präsidenten.