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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa
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Wissenschaftlicher Dienst

Der Wissenschaftliche Dienst gliedert sich in den
  • Wissenschaftlichen Parlamentsdienst (WPD)
  • die Bibliothek
  • die Parlamentsdokumentation

Wissenschaftlicher Parlamentsdienst

Der WPD hat die Aufgabe, das Abgeordnetenhaus, seine Präsidentinnen und Präsidenten und seine Gremien in juristischer Hinsicht zu unterstützen. Dies geschieht in erster Linie durch die Erstellung von Rechtsgutachten, die insbesondere im Gesetzgebungsverfahren von den Fraktionen oder den parlamentarischen Fachausschüssen angefordert werden können. Die Gutachtenaufträge erteilt die Präsidentin. Entsprechende Anträge können vom Plenum, von einer Fraktion, einem Ausschuss oder einer Gruppe von sieben Abgeordneten gestellt werden.

Eine weitere Aufgabe des Dienstes ist die Vorbereitung der Ausfertigung der vom Abgeordnetenhaus verabschiedeten Gesetze. Diese Funktion kommt nach der Berliner Verfassung der Präsidentin des Abgeordnetenhauses zu.

Die Ausfertigung der Gesetze wird vorbereitet von:
Dr. Ulrich Solte
Tel.: (030) 2325 - 1230
Fax: (030) 2325 - 1208
E-Mail

Außerdem nehmen die Juristinnen und Juristen des WPD die allgemeinen Aufgaben des Parlamentsjustitiariats wahr. Dies geschieht u.a. durch die Vertretung des Hauses vor den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten.

Bibliothek

Leitung: Kerstin Gutsche-Borck
Tel.: (030) 2325 - 1240
Fax: (030) 2325 - 1248
E-Mail

Auskunft und Beratung Bibliothek Tel.: (030) 2325 - 1256

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 15.00 Uhr

Der Link zum Online-Katalog (OPAC) sowie nähere Informationen sind über die Serviceseite der Bibliothek verfügbar.

Parlamentsdokumentation (PARDOK)

Leitung: Elena Herzberg
Tel.: (030) 2325 - 1250
Fax: (030) 2325 - 1248
E-Mail
 
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 15.00 Uhr

Der Link zur Parlamentsdokumentation (PARDOK) sowie nähere Informationen sind über die Serviceseite der Parlamentsdokumentation verfügbar.

In der Dokumentation werden auch die Schriftlichen Anfragen bearbeitet. Nach § 50 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses kann jedes Mitglied über bestimmte Vorgänge in einer Schriftlichen Anfrage vom Senat Auskunft verlangen. Die Anfragen sollen vom Senat innerhalb von drei Wochen schriftlich beantwortet werden.

Die Schriftlichen Anfragen werden bearbeitet von:
Manuela Hasse
Tel.: (030) 2325 - 1249
Fax: (030) 2325 - 1248
E-Mail