Anordnung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Geltung der 3G- und der 2G-Regel für den Zutritt zum Gebäude des Abgeordnetenhauses vom 20. Januar 2022
Auf der Grundlage von Artikel 41 Absatz 4 Satz 1 der Verfassung von Berlin wird zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) folgende Anordnung erlassen: