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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Misstrauensantrag

Der Regierende Bürgermeister wird vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt und kann jederzeit von ihm abgewählt werden. Der Antrag, dem Regierenden Bürgermeister das Vertrauen zu entziehen, muss im Plenum von einer Fraktion oder mindestens einem Viertel der anwesenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses gestellt werden.
Die Abstimmung über den Misstrauensantrag darf frühestens 48 Stunden nach seiner Bekanntgabe im Abgeordnetenhaus erfolgen. Der Misstrauensantrag ist bei Zustimmung der absoluten Mehrheit angenommen.