Legislative
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die nach der Lehre von der Gewaltenteilung neben der Exekutive und der Judikative einen Teil der Staatsgewalt bildet. Die gesetzgebende Gewalt ist durch die Verfassung den wahlberechtigten Einwohnern Berlins (sogenanntes Volksgesetzgebungsverfahren) und dem Abgeordnetenhaus von Berlin als der Volksvertretung des Landes Berlin zugewiesen.