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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Wahlberechtigung

Das Recht, an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilzunehmen, haben alle Deutschen, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.