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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Koalition

Eine Koalition bezeichnet den Zusammenschluss von zwei oder mehreren im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen zum Zweck der Bildung einer gemeinsamen Regierung.
Eine Koalition ist in der Regel dann erforderlich, wenn keine Partei die absolute Mehrheit im Abgeordnetenhaus erworben hat.