Gemischtes Wahlsystem
Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin werden, wie auch die Wahlen zum Deutschen Bundestag, nach einem gemischten Wahlsystem, dem sog. personalisierten Verhältniswahlrecht, abgehalten. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme stimmt er für einen Kandidaten seines Wahlkreises, der dann gewählt ist, wenn er dort die meisten Stimmen erhalten hat (Personenwahl). Die Zweitstimme gibt er für eine Parteiliste ab. Jede Partei erhält einen dem Verhältnis ihrer erreichten Stimmenzahl zur Gesamt-Zweitstimmenzahl entsprechenden Anteil der Sitze im Abgeordnetenhaus (Verhältniswahl).