Ausgleichsmandat
Der Wähler stimmt mit seiner Erststimme für einen Kandidaten seines Wahlkreises, der dann gewählt ist, wenn er dort die meisten Stimmen erhält (Direktmandat). Mit der Zweitstimme erfolgt eine Wahl über Listen, die von den jeweiligen Parteien aufgestellt werden (Listenmandat). Für die anteilige Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus ist das Ergebnis der Zweitstimmen ausschlaggebend.
Entsendet eine Partei durch Direktmandate mehr Abgeordnete als ihr prozentualer Anteil nach dem Wahlergebnis der Zweitstimmen beträgt (Überhangmandate), so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht, um das Stärkeverhältnis nach dem Zweitstimmenergebnis der Parteien zu gewährleisten (Ausgleichsmandate).