Federführender Ausschuss
Das Abgeordnetenhaus kann Vorlagen und Anträge an einen Ausschuss oder an mehrere Ausschüsse überweisen. Werden mehrere Ausschüsse bestimmt, so muss festgelegt werden, welchem Ausschuss oder welchen Ausschüssen die Mitberatung und welchem Ausschuss die Federführung obliegt.
Die mitberatenden Ausschüsse legen dem federführenden Ausschuss das Ergebnis ihrer Beratung in einer Stellungnahme vor. Der federführende Ausschuss trifft eine abschließende Ausschussentscheidung und übermittelt diese in einer Beschlussempfehlung der Präsidentin des Abgeordnetenhauses. Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ist Grundlage der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses.