1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
Nach unten

Anhörung

Die Ausschüsse können zu einzelnen Beratungsgegenständen Anhörungen von sachkundigen Personen oder Sachverständigen durchführen. Die Vertreter von Volksinitiativen haben das Recht, in den zuständigen Ausschüssen angehört zu werden.