Anhörung
Die Ausschüsse können zu einzelnen Beratungsgegenständen Anhörungen von sachkundigen Personen oder Sachverständigen durchführen. Die Vertreter von Volksinitiativen haben das Recht, in den zuständigen Ausschüssen angehört zu werden.
Die Ausschüsse können zu einzelnen Beratungsgegenständen Anhörungen von sachkundigen Personen oder Sachverständigen durchführen. Die Vertreter von Volksinitiativen haben das Recht, in den zuständigen Ausschüssen angehört zu werden.