Volksinitiative
Mit einer Volksinitiative kann das Abgeordnetenhaus veranlasst werden, sich mit Gegenständen der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, zu befassen, soweit es zur Entscheidung hierüber zuständig ist. Die Initiative muss von mindestens 20 000 Einwohnern Berlins, die mindestens 16 Jahre alt sind, unterzeichnet sein.