Abschließende allgemeine Information zur Massenpetition hinsichtlich der S-Bahn-Ausschreibung
Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hatte im Juni 2020 darüber informiert, dass ihn zahlreiche Online-Petitionen mit der Forderung, die S-Bahn-Ausschreibung des Berliner Senats zu stoppen, erreicht haben. Insgesamt waren es rund 250 Zuschriften.
Alle Petitionen haben gemein, dass sie sich gegen eine Privatisierung und gegen Teilausschreibungen der S-Bahn aussprechen. Dazu behandeln manche der Petitionen weitere Aspekte wie die Aufhebung bzw. Beendigung von privaten Beraterverträgen oder die Forderung nach einem klimafreundlichen Konzept und/oder einer Bürgerbeteiligung.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat dem Ausschuss zu den verschiedenen Aspekten Stellungnahmen übermittelt und sich darin umfassend zu den rechtlichen Vorgaben bei der Vergabe von Netzteilen und Fahrzeugen geäußert. Danach könne zum Beispiel von der vergaberechtlichen Verpflichtung zur Bildung von Teil- und Fachlosen nur abgewichen werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, dies sei mit negativem Ergebnis geprüft worden.
Zu der Forderung zahlreicher Petentinnen und Petenten, im Rahmen der Ausschreibung die zentralen Ziele der Klimapolitik und die Belange des Umweltschutzes im Vergabeverfahren zu berücksichtigen, hat die Senatsverwaltung betont, dass dies der Fall sei. Außerdem seien die Erhöhung von Taktfrequenzen und die Möglichkeiten der Anbindung des Umlandes in das Vergabeverfahren mit einbezogen worden. Auch zu weiteren Einwendungen hat die Senatsverwaltung ausführlich Stellung genommen.
Auf die Erläuterungen der Senatsverwaltung zur Sach- und Rechtslage musste der Petitionsausschuss verweisen, da es ihm nicht möglich ist, das Ausschreibungsverfahren einer eigenständigen Kontrolle zu unterziehen. Zudem sind die Voraussetzungen für einen Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments für das gesamte Ausschreibungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung nicht gegeben, ein Mitwirkungs- und Zustimmungsvorbehalt des Parlaments ist über haushaltsrechtliche Instrumente gewährleistet.
Darüber hinaus hat sich auch der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als zuständiger Fachausschuss mehrfach mit dem Thema der S-Bahn-Ausschreibung befasst. Vor diesem Hintergrund hatte der Petitionsausschuss ihm verschiedene Eingaben zur S-Bahn-Ausschreibung mit den in ihnen thematisierten verschiedenen Aspekten zur Kenntnis und eventuellen Berücksichtigung im Rahmen weiterer Beratungen des Themas übersandt. Weitere Möglichkeiten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden, sah der Petitionsausschuss nicht.
In diesem Sinne hat der Ausschuss rund 30 Petentinnen und Petenten abschließend geantwortet. Da es sich bei den Petitionen um eine Masseneingabe handelt, erhalten die Verfasser aller weiteren Zuschriften keine schriftliche Antwort.