
Der Haushaltsplan
Das Land Berlin muss alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres in einem Plan ausweisen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom „Öffentlichen Haushalt“. Jährlich stellt der Senat, d. h. die Senatsverwaltung für Finanzen, einen Haushaltsplanentwurf mit den jeweiligen Einzelhaushalten der Verwaltungen auf. Haushaltsrechtlich möglich sind auch Haushalte für zwei Jahre, jeweils nach Jahren getrennt. Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, solche "Doppelhaushalte" vorzulegen, weil dies den Verwaltungsaufwand der Aufstellung reduziert.
Berlins Verwaltung ist zweistufig aufgebaut. Alle Aufgaben, die weder gesamtstädtisch bedeutend noch ministeriell sind, werden in Berlin von den 12 Bezirken wahrgenommen. Den Bezirken wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine Globalsumme, d. h. ein fixer Geldbetrag zugewiesen.
Mit dem Haushaltsgesetz und dem dazugehörigen Haushaltsplan wird festgelegt, wie viel Geld in den einzelnen Politikbereichen ausgegeben werden darf. Gleichzeitig wird damit das Budget (Etat) für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben Berlins jährlich festgeschrieben. Den Beschluss über Haushaltsgesetz und Haushaltsplan fasst das Landesparlament, also das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Die zu erwartenden Einnahmen aus Steuern und Gebühren werden auf die Aufgaben des Landes verteilt. Mit den Einnahmen steht ein begrenzter Rahmen an Mitteln zur Verfügung, der großteils durch Verpflichtungen Berlins beispielsweise im Sozialbereich und der Bildung bereits fest gebunden ist. Die Aufteilung auf weitere Aufgaben (z.B. innere Sicherheit, Wirtschaftsförderung, Kultur) erfolgt im politischen Abstimmungsprozess des Abgeordnetenhauses.
Das Abgeordnetenhaus hat nach dem Beginn der 19. Wahlperiode am 4. November 2021 in seiner Sitzung am 23. Juni 2022 den Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen (s. GVBl Nr. 36 vom 9. Juli 2022, S. 430 bis 446). Er umfasst ein Haushaltsvolumen von 38.711.526.300 Euro im Jahr 2022 und von 37.907.748.900 Euro im Jahr 2023.“