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Volksinitiative 'Neue Wege für Berlin' übergab Unterschriften

Zwei Vertreter der Volksinitiative „Neue Wege für Berlin übergaben heute Mittag (30. März 2020) die rund 67.000 gesammelten Unterschriften an das Abgeordnetenhaus von Berlin. Nach Überprüfung der eingereichten Unterschriften durch die Bezirksämter wird sich das Abgeordnetenhaus innerhalb von vier Monaten mit dem Anliegen der Volksinitiative befassen. Die Senatsverwaltung für Inneres prüft zudem die Rechtmäßigkeit der Volksinitiative.

Die Volksinitiative will durchsetzen, dass der Senat jährlich 12.500 bezahlbare Wohnungen baut oder fördert. Es geht dabei nach Ansicht der Volksinitiative um Chancen und Teilhabe für die gesamte Berliner Stadtgesellschaft und einen gerechten Zugang zum Wohnungsmarkt. Menschen mit normalen Berufen sollen in der Lage sein, in der Innenstadt bezahlbare Wohnungen zu finden.

Was ist eine Volksinitiative?

Die Volksinitiative ist eine besonders geregelte Massenpetition, die das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu verpflichtet, bestimmte Anliegen und Themen zu erörtern. Sie bietet die Möglichkeit, in einem einfachen Verfahren mit einer relativ geringen Zahl von mindestens 20.000 Unterstützungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerksam zu machen und dem Abgeordnetenhaus unmittelbar Vorschläge zu unterbreiten. Eine Volksinitiative kann dabei auf eine Gesetzesänderung oder auch auf eine bestimmte politische Entscheidung gerichtet sein. Voraussetzung ist allein, dass das Abgeordnetenhaus für diese Entscheidung zuständig ist und es sich um eine Angelegenheit handelt, die Berlin betrifft. Anders als ein erfolgreicher Volksentscheid, führt die Volksinitiative nicht unmittelbar zu einer angestrebten Rechtsänderung, da sie gerade darauf gerichtet ist, dass sich das Abgeordnetenhaus mit ihr in öffentlicher Debatte befasst. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben das Recht, in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen angehört zu werden.

Durch Unterschrift können alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die im Zeitpunkt ihrer Unterstützungsunterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, eine Volksinitiative unterstützen. Maßgeblich ist, ob die Person am Tage der Unterschriftsleistung mit der alleinigen Wohnung oder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.