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Ein Stapel Zeitungen

Volksinitiative 'Klimaneustart Berlin' übergab Unterschriften

Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative „Klimaneustart Berlin“ übergaben am Mittwoch, 2. Dezember 2020, die gesammelten Unterschriften an das Abgeordnetenhaus von Berlin. Nach Überprüfung der eingereichten Unterschriften durch die Bezirksämter wird sich das Abgeordnetenhaus innerhalb von vier Monaten mit dem Anliegen der Volksinitiative befassen. Die Senatsverwaltung für Inneres prüft zudem die Rechtmäßigkeit der Volksinitiative.

Die Volksinitiative fordert eigenen Angaben zufolge einen Kurswechsel hin zu bewusstem Konsum, gemeinschaftlichem Handeln und nachhaltigem Wirtschaften unter Beteiligung der Berliner Bürgerinnen und Bürger.

Die Volksinitiative ist eine besonders geregelte Massenpetition, die das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu verpflichtet, bestimmte Anliegen und Themen zu erörtern. Sie bietet die Möglichkeit, in einem einfachen Verfahren mit einer relativ geringen Zahl von mindestens gültigen 20.000 Unterstützungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerksam zu machen und dem Abgeordnetenhaus unmittelbar Vorschläge zu unterbreiten.

Eine Volksinitiative kann dabei auf eine Gesetzesänderung oder auch auf eine bestimmte politische Entscheidung gerichtet sein. Voraussetzung ist allein, dass das Abgeordnetenhaus für diese Entscheidung zuständig ist und es sich um eine Angelegenheit handelt, die Berlin betrifft. Anders als ein erfolgreicher Volksentscheid, führt die Volksinitiative nicht unmittelbar zu einer angestrebten Rechtsänderung, da sie gerade darauf gerichtet ist, dass sich das Abgeordnetenhaus mit ihr in öffentlicher Debatte befasst. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben das Recht, in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen angehört zu werden.

Durch Unterschrift können alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die im Zeitpunkt ihrer Unterstützungsunterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, eine Volksinitiative unterstützen. Maßgeblich ist, ob die Person am Tage der Unterschriftsleistung mit der alleinigen Wohnung oder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.