1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Ein Stapel Zeitungen

Volksinitiative "Klimaneustart Berlin" ist erfolgreich (19.01.2021)

Für die Volksinitiative „Klimaneustart Berlin“ wurden 24.812 gültige Unterschriften festgestellt. Damit ist das Quorum von 20.000 gültigen Unterschriften erfüllt. Insgesamt wurden 31.902 Unterstützungsunterschriften überprüft.

Nun wird sich das Abgeordnetenhaus innerhalb der nächsten vier Monate mit dem Anliegen der Volksinitiative befassen.

Trägerin der Volksinitiative ist die Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“. Die Volksinitiative will erreichen, dass Berlin noch in dieser Legislaturperiode einen „Klima-Bürger:innenrat“ einberuft, der sozial gerechte Handlungsempfehlungen und Sofortmaßnahmen für eine klimaneutrale Stadt entwickelt. Zielmarke sind die 1,5°C des Pariser Abkommens. Die Empfehlungen des „Bürger:innenrates“ sollen vom Abgeordnetenhaus politisch berücksichtigt werden.

Die Volksinitiative ist eine besonders geregelte Massenpetition, die das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu verpflichtet, bestimmte Anliegen und Themen zu erörtern. Sie bietet die Möglichkeit, in einem einfachen Verfahren mit einer relativ geringen Zahl von mindestens 20.000 Unterstützungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerksam zu machen und dem Abgeordnetenhaus unmittelbar Vorschläge zu unterbreiten. Voraussetzung ist allein, dass das Abgeordnetenhaus für diese Entscheidung zuständig ist und es sich um eine Angelegenheit handelt, die Berlin betrifft. Anders als ein erfolgreicher Volksentscheid führt die Volksinitiative nicht unmittelbar zu einer angestrebten Rechtsänderung, da sie gerade darauf gerichtet ist, dass sich das Abgeordnetenhaus mit ihr in öffentlicher Debatte befasst. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben das Recht, in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen angehört zu werden.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die im Zeitpunkt ihrer Unterstützungsunterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, können eine Volksinitiative durch Unterschrift und Adressangabe unterstützen. Maßgeblich ist, ob die Person am Tage der Unterschriftsleistung mit der alleinigen Wohnung oder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.