Volksinitiative 'Bucht für Alle' ist erfolgreich
Die Volksinitiative „Bucht für Alle“ hat 28.216 gültige Unterschriften eingereicht und damit das gültige Quorum von 20.000 Unterschriften erfüllt. Nun wird sich das Abgeordnetenhaus innerhalb der nächsten vier Monate mit dem Anliegen der Volksinitiative befassen.
Trägerin der Volksinitiative ist der Verein „Bucht für Alle“. Die Volksinitiative fordert von der Berliner Politik, alle Liegenschaften an der Rummelsburger Bucht, die vom Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ erfasst werden, für die Allgemeinheit zu sichern. Zudem sollen die Entwicklungsziele für den Entwicklungsbereich Rummelsburger Bucht überprüft und geändert werden. Dabei geht es auch um die Rücknahme der Nutzungsverträge für die Parkanlage „Wasserpark“.
Die Volksinitiative ist eine besonders geregelte Massenpetition, die das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu verpflichtet, bestimmte Anliegen und Themen zu erörtern. Sie bietet die Möglichkeit, in einem einfachen Verfahren mit einer relativ geringen Zahl von mindestens 20.000 Unterstützungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerksam zu machen und dem Abgeordnetenhaus unmittelbar Vorschläge zu unterbreiten. Voraussetzung ist allein, dass das Abgeordnetenhaus für diese Entscheidung zuständig ist und es sich um eine Angelegenheit handelt, die Berlin betrifft. Anders als ein erfolgreicher Volksentscheid, führt die Volksinitiative nicht unmittelbar zu einer angestrebten Rechtsänderung, da sie gerade darauf gerichtet ist, dass sich das Abgeordnetenhaus mit ihr in öffentlicher Debatte befasst. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative haben das Recht, in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen angehört zu werden.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die im Zeitpunkt ihrer Unterstützungsunterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, können eine Volksinitiative durch Unterschrift und Adressangabe unterstützen. Maßgeblich ist, ob die Person am Tage der Unterschriftsleistung mit der alleinigen Wohnung oder mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.