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Ein Stapel Zeitungen

Lobbyregister ist online

Das Berliner Lobbyregistergesetz, das am 4. November 2021 in Kraft getreten ist, schreibt die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lobbyregisters für Gesetzgebungsverfahren im Land Berlin vor. Angesiedelt ist das Lobbyregister beim Abgeordnetenhaus. Es ist heute online gegangen:

https://www.parlament-berlin.de/dokumente/lobbyregister

Nach § 3 Lobbyregistergesetz sollen alle schriftlichen und elektronischen Äußerungen von Interessenvertretungen, mit denen Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren genommen werden soll, im Internet des Abgeordnetenhauses veröffentlicht werden. Es werden die Äußerungen gegenüber Abgeordneten, den Fraktionen des Abgeordnetenhauses, den Ausschüssen, dem Präsidenten, dem Senat, einer Senatsverwaltung oder ihr nachgeordneter Behörden registriert.

Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin Dennis Buchner:

„Ich freue mich, dass wir nun in einer ersten Phase mit dem Lobbyregister online gegangen sind. Damit haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um die Gesetzgebungsprozesse transparenter zu machen. Ebenso wird die Beteiligung von Verbänden und anderen Interessenvertretungen an den Gesetzesverfahren öffentlich. Jegliche Einflussnahme bleibt also nicht im Dunkeln. Ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Transparenz in der Politik ist damit auf den Weg gebracht.“ 

Die Internetseite zum Lobbyregister wird Informationen und Regelungen zum Lobbyregister vermitteln. Zudem gibt es eine Übersicht der Gesetzesvorhaben der 19. Wahlperiode. Zusätzlich wird zu jedem Eintrag eine Detailseite hinterlegt. Sie enthält die näheren Informationen zu den Gesetzesvorhaben und den Beteiligungsbeiträgen. Online-Formulare für die Interessenvertretungen können heruntergeladen werden. Ein Link zur Parlamentsdokumentation zeigt den Beratungsstand im parlamentarischen Raum.

In einem zweiten Schritt wird das Lobbyregister in die Parlamentsdokumentation eingebunden. Dieses Projekt ist in etwa in einem halben Jahr umgesetzt.