Ergebnisse der Prüfung des Umgangs mit Akten im 1. Untersuchungsausschuss der 18. WP
Nachdem die Senatsjustizverwaltung gegenüber dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses den Umgang mit Akten im 1. Untersuchungsausschuss, die zuvor zum Zwecke der Beweiserhebung bei der Senatsjustizverwaltung angefordert worden waren, moniert hatte, sind die in Rede stehenden Sachverhalte eingehend geprüft worden.
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland: „Auch nach Abschluss der Prüfungen bleibt es dabei: Dem Vorsitzenden des Ausschusses Abg. Dregger sind keinerlei persönliche Vorwürfe zu machen. Die ihm gegenüber erhobenen Unterstellungen weise ich daher zurück.“
Die Justizverwaltung übermittelte das angeforderte Beweismaterial in insgesamt 16 Umzugskartons. Darin befanden sich mehrfach bloße, mit Paketband oder Gummibändern zusammengeschnürte Sammlungen von Blättern oder lose Blätter. Statt die Annahme der Unterlagen zu verweigern, versetzte das Ausschussbüro sie in einen Zustand, der dem Ausschuss eine geordnete Bearbeitung und vor allem Zitierfähigkeit ermöglichen sollte. Die Prüfung hat gleichwohl ergeben, dass der Umgang mit den Originalexemplaren im Ausschussbüro der Parlamentsverwaltung teilweise nicht sachgerecht erfolgte. Sie hätten nicht umsortiert oder neu etikettiert werden dürfen. Dennoch ist weder durch das Umsortieren noch durch das Anbringen von Etiketten der Inhalt oder gar die Reihenfolge der Akten und Unterlagen verändert worden. Alle Unterlagen sind nach wie vor vollständig.
Für die Zukunft wird dafür Sorge getragen, dass etwaig erforderliche Aufbereitungen von Unterlagen und Akten nur noch bei Kopieexemplaren erfolgen.
„Ich appelliere nun an alle Beteiligten, zügig zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren. Es ist im Interesse der Öffentlichkeit, dass Parlament und Verwaltungsbehörden auch zukünftig konstruktiv bei der Aufklärung der Hintergründe des Anschlags vom 19. Dezember 2016 zusammenarbeiten.“, so Präsident Wieland.