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Anordnung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Geltung der 3G-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie für sonstige Gremiensitzungen des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 20. Januar 2022

Auf der Grundlage von Artikel 41 Absatz 4 Satz 1 der Verfassung von Berlin wird zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) folgende Anordnung erlassen: