Untersuchungsausschuss
Ein Untersuchungsausschuss bezweckt die gezielte Kontrolle des Senats, vor allem dann, wenn Missstände vermutet werden. Das Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten Instrumenten der parlamentarischen Kontrolle.
Jeder ist verpflichtet, den Aufforderungen des Untersuchungsausschusses zum Zwecke der Beweiserhebung Folge zu leisten. Die Beweiserhebung erfolgt in der Regel in öffentlicher Sitzung. Über seine Feststellungen erstattet der Untersuchungsausschuss dem Abgeordnetenhaus einen schriftlichen Bericht.
Ein Untersuchungsausschuss wird durch das Abgeordnetenhaus eingesetzt. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist das Abgeordnetenhaus hierzu verpflichtet.