Haushaltsplan
Mit dem Haushaltsgesetz und dem dazugehörigen Haushaltsplan wird das Budget (Etat) für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben Berlins jährlich festgeschrieben, wobei der Haushaltsplan alle für ein Haushaltsjahr veranschlagten Ausgaben und Einnahmen zusammenstellt. Man spricht in diesem Zusammenhang vom „Öffentlichen Haushalt“.
Der Senat stellt einen Haushaltsplanentwurf mit den jeweiligen Einzelhaushalten der Verwaltungen auf. Entschieden darüber wird durch das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Haushaltsrechtlich möglich sind auch Haushalte für zwei Jahre, jeweils nach Jahren getrennt. Der Senat macht von der Möglichkeit, solche "Doppelhaushalte" vorzulegen in aller Regel Gebrauch, weil dies den Verwaltungsaufwand der Aufstellung reduziert.