1. zur Suche
  2. zur Hauptnavigation
  3. zum Inhalt
  4. zum Bereichsmenü
Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
Nach unten

Enquete-Kommission

Das Abgeordnetenhaus setzt eine Enquete-Kommission ein, wenn es eine Entscheidung über umfangreiche und besonders komplexe Sachverhalte vorbereiten und die hierzu notwendigen umfassenden Informationen einholen will. Eine Enquete-Kommission muss eingesetzt werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses dies verlangt. Außer den Abgeordneten können ihr auch Sachverständige angehören, die nicht Mitglieder des Abgeordnetenhauses sind.
Die Enquete-Kommission kann vom Senat Auskünfte verlangen und Berichte anfordern. Sie ist berechtigt, die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Behörden sowie von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, soweit diese in Berlin tätig werden, zu verlangen und Personen zur mündlichen Anhörung vorzuladen. Nach Abschluss ihrer Tätigkeit erstattet die Enquete-Kommission dem Abgeordnetenhaus einen schriftlichen Bericht. Das Abgeordnetenhaus kann jederzeit einen Zwischenbericht verlangen.