Budgetrecht
Das Budgetrecht bezeichnet das Recht des Abgeordnetenhauses, den Haushaltsplan für das Land Berlin, in dem alle Einnahmen und Ausgaben für jedes Rechnungsjahr veranschlagt werden, verbindlich festzulegen.
Das Budgetrecht bezeichnet das Recht des Abgeordnetenhauses, den Haushaltsplan für das Land Berlin, in dem alle Einnahmen und Ausgaben für jedes Rechnungsjahr veranschlagt werden, verbindlich festzulegen.