Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement
Es handelt sich hier um den Ausschuss der 17. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 33. Sitzung der 17. Wahlperiode am 13. Juni 2013 gemäß Art. 44 der Verfassung von Berlin und § 20 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses einen Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement eingesetzt.
Der Ausschuss hat im September 2013 seine Arbeit aufgenommen.