Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
Es handelt sich hier um den Ausschuss der 17. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie begleitet das große Politikfeld, das letztlich die Zukunftschancen aller Kinder und Jugendlichen in Berlin gewährleisten soll. Gesetzlich ist im Sozialgesetzbuch 8 festgeschrieben, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Pflege und Erziehung stehen in der primären Verantwortung der Eltern, aber dies wird von der staatlichen Gemeinschaft überwacht und unterstützt.
Um die Lebensperspektiven der Jugend zu eröffnen, hat die Politik die erforderlichen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote sicherzustellen. Der parlamentarische Fachausschuss behandelt daher Angelegenheiten der Berliner Kindertagesstätten, Schulen und sonstigen Jugendeinrichtungen. Dafür sind vor allem die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zu hinterfragen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Bei den schulpolitischen Angelegenheiten werden auch die Belange der Lehrkräfte und der Elternschaft berücksichtigt.