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Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung

Es handelt sich hier um den Ausschuss der 16. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.

Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung, der in der parlamentarischen Umgangssprache auch kurz „Rechtsausschuss“ genannt wird, hat drei verschiedene Aufgabenfelder:

Der erste Bereich umfasst diejenigen parlamentarischen Vorgänge, die wegen ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung oder rechtlichen Komplexität dem Ausschuss federführend zur Beratung oder zur Mitberatung mit anderen Ausschüssen durch das Plenum überwiesen werden. Weiterhin berät der Ausschuss den Präsidenten in verfassungsrechtlichen Verfahren. Gegenüber dem Senat übt der Ausschuss die parlamentarische Kontrolle der Senatsverwaltung für Justiz aus.

Der zweite Bereich umfasst Fragestellungen im Zusammenhang mit der Immunität der Abgeordneten. Artikel 51 Verfassung von Berlin (VvB) gewährt jedem Abgeordneten Immunität. D.h. grundsätzlich darf kein Abgeordneter ohne Genehmigung des Abgeordnetenhauses einer freiheitsentziehenden Maßnahme ausgesetzt werden. Das Abgeordnetenhaus hat sich in § 43 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses (GO Abghs) sowie in der Anlage 2 der Geschäftsordnung Regeln zu Immunitätsangelegenheiten gegeben. Hierbei sind dem Ausschuss vorbereitende Aufgaben für das Plenum und in bestimmten Fallkonstellationen auch das Recht zur Aufhebung der Immunität übertragen worden.

Der dritte Bereich betrifft grundsätzliche Fragestellungen der Auslegung sowie Fortentwicklung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Hier ist der Ausschuss gemäß der §§ 89 und 90 GO Abghs zur Mitwirkung berufen.

Die besondere Stellung des Ausschusses findet ihren Ausdruck in dem Recht zur Vorlage eigenständiger Beschlussempfehlungen an das Plenum (ohne vorheriger Überweisung eines parlamentarischen Vorgangs an den Ausschuss).