Ausschuss für Bauen und Wohnen
Es handelt sich hier um den Ausschuss der 16. Wahlperiode und ermöglicht den Zugriff auf die dazugehörigen Materialien.
In die Zuständigkeit des Ausschusses fallen alle Politikbereiche, die das Bauen und Wohnen in der Stadt zum Gegenstand haben. So beschließt der Ausschuss zum Beispiel über Bebauungspläne, soweit sie gesamtstädtische Bedeutung haben, er befasst sich mit umfangreichen Bauvorhaben und deren Konsequenzen für die Anwohner - aber auch das Baugewerbe und die Sanierungsgebiete der Stadt gehören zu seinem Arbeitsgebiet. Im Bereich des Wohnungswesen befasst sich der Ausschuss zum Beispiel mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und den Belangen der Mieter.