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Verabschiedung des aus dem Amt ausgeschiedenen Präsidenten und weiterer Richter und Richterinnen und der Einführung der neu gewählten Präsidentin, des neu gewählten Vizepräsidenten und weiterer Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs

29.11.2007 14:00, Sitzungssaal des Verfassungsgerichtshofs

Walter Momper 29.11.2007, Sitzungssaal des Verfassungsgerichtshofs

Ansprache des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, Walter Momper, aus Anlass der Verabschiedung des aus dem Amt ausgeschiedenen Präsidenten und weiterer Richter und Richterinnen und der Einführung der neu gewählten Präsidentin, des neu gewählten Vizepräsidenten und weiterer Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs am Donnerstag, dem 29. November 2007, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Verfassungsgerichtshofs __________________________________________

- Es gilt das gesprochene Wort -

Ich begrüße Sie alle im Namen des Abgeordnetenhauses von Berlin sehr herzlich.

Wir sind heute hier zusammen gekommen, um den ausgeschiedenen Richterinnen und Richtern für ihre geleistete Arbeit zu danken und die neu gewählten Richterinnen und Richter feierlich in ihr Amt einzuführen.

Der ausgezeichnete Ruf und das große Vertrauen, dass die Richterinnen und Richter im Landesparlament genießen, ist das Ergebnis einer sehr qualifizierten Arbeit. Das Berliner Verfassungsgericht gehört zu jenen Berliner Institutionen, die sich allerhöchsten Respekt erarbeitet haben. Die Berliner Verfassungsrichter und -richterinnen sind die unabhängigen Hüter unserer Landesverfassung. Dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Entscheidungen der Exekutive und der Legislative überprüfen zu lassen, trägt viel zur inneren Befriedung unserer Gesellschaft bei.

Die Rechtsprechung der Verfassungsrichter wird in der Öffentlichkeit besonders aufmerksam wahrgenommen, denn viele Urteile haben Auswirkungen auf das Leben der Menschen. Es geht um die Stellung des Individiums. Es geht um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Unbequem sein gegenüber dem Handeln von Gesetzgeber und Regierung bzw. Verwaltung - auch das gehört zur Verfassungsgerichtsbarkeit.

Landesgesetze und Landesrecht werden im Parlament beschlossen. Das sind Mehrheitsentscheidungen und sie setzen den jeweils vorläufigen Schlusspunkt unter eine politische Debatte. Der Verfassungsgerichtshof, der über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung urteilen darf, fungiert als unverzichtbares Korrektiv dieses Mehrheitsprinzips.

Damit hat das Verfassungsgericht eine herausgehobene Stellung im Verfassungsgefüge und ist die Spitze von einer der drei tragenden Säulen der Gewaltenteilung. Die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter gehen dieser Aufgabe neben ihren beruflichen Verpflichtungen nach.

Das ist keine leichte Aufgabe und eine starke persönliche Belastung. Aber es trägt zur Nähe der Richterinnen und Richter zur sozialen und politischen Realität der Gesellschaft bei. Deshalb legen die Abgeordneten des Berliner Parlaments bei der Wahl hohe Maßstäbe an die Richterinnen und Richter an.

Trotz der erst kurzen Zeit des Bestehens des Berliner Verfassungsgerichts hat diese Institution in unserer Stadt und im Bewusstsein der Berlinerinnen und Berliner bereits ihren festen Platz. Würde und Ansehen des Gerichts und seiner Richter korrespondieren mit der Akzeptanz seiner Urteile. Das Vertrauen, dass der Landesverfassungsgerichtshof in der Öffentlichkeit genießt, sollte nicht im politischen Vorfeld der Wahl von Verfassungsrichtern tangiert werden. Diese Sensibilität muss im Abgeordnetenhaus bei der Richterwahl stets wach sein. Die Praxis in der Vergangenheit hat diesem Maßstab leider nicht immer Rechnung getragen, wie ich selbstkritisch feststellen möchte.

Meine Damen und Herren, im Namen des Abgeordnetenhauses von Berlin und auch ganz persönlich möchte ich Ihnen für Ihr Wirken Dank sagen:

- dem bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Helge Sodan, - der Richterin am Verfassungsgerichtshof, Frau Angelika Bellinger, - dem Richter am Verfassungsgerichtshof, Herrn Klaus-Martin Groth, - dem Richter am Verfassungsgericht, Herrn Andreas Knuth, - dem Richter am Verfassungsgericht, Herrn Dr. Dietrich Mahlo und - der Richterin am Verfassungsgerichtshof, Frau Martina Zünkler.

Dank für Ihre erfolgreiche Arbeit für unsere Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger.

Anrede, Glück und Erfolg wünscht das Abgeordnetenhaus den neuen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes:

- der neuen Präsidentin, Frau Margret Diwell, die bisher schon dem Verfassungsgericht als Vizepräsidentin angehörte, - dem neuen Vizepräsidenten, Herrn Michael Hund und - den Richterinnen und Richtern, Herrn Ralf Körner, - Frau Prof. Dr. Heike Krieger, - Herrn Johann Müller-Gazurek, - Herrn Dr. Hans-Peter Rueß und - Frau Natascha Wesel.

Wir wünschen uns von Ihnen Entscheidungen, die von Weisheit und Kompetenz getragen sind. Entscheidungen, die unsere Verfassung und unsere Demokratie schützen und voranbringen.

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