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Blick in den Plenarsaal und hauptsächlich die Flaggen für Deutschland, Berlin und Europa
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Rede des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland anlässlich der Veranstaltung „60 Jahre Rechnungshof von Berlin“

15.06.2012 00:00

-Es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrte Frau Präsidentin Claßen-Beblo, sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister, sehr geehrte Frau Schudoma, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, sehr geehrter Herr Hund, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes, sehr geehrte Mitglieder des Großen Kollegiums des Rechnungshofes von Berlin, sehr geehrte ehemalige Präsidenten des Rechnungshofes von Berlin, sehr geehrter Herr Prof. Haase, sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzenden und stellv. Vorsitzende der Fraktionen des Abgeordnetenhauses, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Staatssekretäre, liebe Stadtälteste, meine sehr verehrten Damen und Herren,

vor 60 Jahren, am 5. Juni 1952, fand die erste Arbeitssitzung des Berliner Rechnungshofes statt. Das ist ein wichtiger Anlass zum Feiern. Ich gratuliere sehr herzlich, aber auch ebenso anerkennend zu diesem Jubiläum. In all den Jahrzehnten hat sich der Rechnungshof als unabhängige Prüfinstanz bewährt. Dafür gebührt Ihnen, Frau Präsidentin, all Ihren Vorgängern, aber eben auch all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gegenwart wie der Vergangenheit unser aller Dank.

Ich freue mich, den Rechnungshof von Berlin im Abgeordnetenhaus begrüßen zu können. Hier in diesem wunderschönen Gebäude wurde Geschichte gemacht.

Hier tagt nun seit 1993 das Berliner Parlament. Und wo das Parlament zuhause ist, da darf sich auch der Rechnungshof heimisch fühlen. Lassen Sie mich es etwas salopp formulieren: Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes werden ja nicht nur geliebt von den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltungen. Da hört man dann schon ein Stöhnen durch die Amtsstuben gehen, wenn sich der Rechnungshof ankündigt oder plötzlich in der Tür steht. Aber ich bin überzeugt davon, dass genau das auch so sein muss. Schnell wird vergessen – nicht bewusst und vorsätzlich -, dass Steuergeld in der Verwaltung ausgegeben wird. Es geht um Geld, das die Bürgerinnen und Bürger hart erarbeitet haben. Und sie stellen es der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung, damit es für sinnvolle Aufgaben und vor allem effizient ausgegeben wird. Diese Steuergelder dürfen kein Anreiz zur Verschwendung sein. Dass dieses Gebot eingehalten wird, dafür gibt es die Rechnungshöfe in Deutschland.

Ohne Frage: Der Druck auf die öffentlichen Haushalte wächst stetig. Und es ist eine eminent wichtige Aufgabe, die Sanierung voranzutreiben. Die Schuldenbremse – ausgehandelt zwischen Bund und Ländern - ist aus dieser Sicht die einzig richtige politische Antwort gewesen auf das Ausufern der Staatsausgaben auch in unserem Land.

Wir müssen uns darüber klar werden, dass künftig alles politisch Wünschbare auch an Grenzen stoßen wird. Die Sanierung der öffentlichen Haushalte wird immer zwingender, die Spielräume von Politikgestaltung werden kleiner und die politischen Auseinandersetzungen in unseren Parlamenten werden wieder härter. Denn das wird es nicht geben: das Abgeordnetenhaus, der Senat und die Bezirke geben weniger Geld aus und buchstäblich niemand bekommt es mit. So wird es nicht funktionieren.

Die Schuldenbremse wird auch die Arbeit des Rechnungshofes von Berlin nochmals auf eine Probe stellen. Es ist ja ganz unbestritten, dass im Rechnungshof Experten tätig sind. Und da stellt sich schon die Frage, ob dieses Wissen nur rückwirkend genutzt wird oder auch prophylaktisch. Anders ausgedrückt: Wir müssen eigentlich den Rechnungshof auch mehr steuernd, nach vorne gerichtet einsetzen. Es ist und bleibt richtig seit einiger Zeit: Die Sanierung der öffentlichen Haushalte ist notwendig. Nur so lässt sich die Handlungsfähigkeit des Staates bewahren. Ein Staat jedoch, der sich nur noch der „Magersucht“ verschreibt, wird seine Aufgaben zum Wohle der Bevölkerung nicht mehr bewältigen können. Da gilt für mich nach wie vor die Erkenntnis, dass ein armer Staat nur den Reichen hilft. Das können wir nicht wollen.

Es bleibt aber die Pflicht des Staates und die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, alle gestellten Aufgaben auch kritisch zu hinterfragen und sie immer und immer wieder auf ihre Effizienz hin zu untersuchen und zu überprüfen. Wir müssen in dieser Hinsicht sensibler werden. Und wenn ich „wir“ sage, dann meine ich neben der Politik auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen. Übrigens: es muss nicht immer all das Geld ausgegeben werden, das vom Parlament bewilligt wurde. Der Haushalt weist bei den Ausgaben Höchstgrenzen aus, die müssen nicht ausgeschöpft werden.

Wenn wir uns neuerdings in Europa umschauen, dann wird uns hier in Deutschland schlagartig bewusst, was es bedeutet, einen leistungsfähigen und handlungsfähigen Staat zu haben. Er ist ein hohes Gut. Und darauf können wir ruhig stolz sein in Deutschland. Das bedeutet allerdings auch, dass wir nicht selbstgefällig werden. Wir müssen weiterhin Bürokratie da abbauen, wo sie unnötig oder reiner Selbstzweck geworden ist. Wir müssen uns mehr als bislang selbst beschränken. Das kann sehr wohl bedeuten, dass wir an der einen oder anderen Stelle die öffentliche Verwaltung stärken oder ganz neu ausrichten. Gleichwohl: Als Maßstab muss gelten, dass es den Menschen dient und unsere Gesellschaft stärkt.

Nach 60 Jahren darf ich ganz sicher festhalten: Der Berliner Rechnungshof braucht seine Daseinsberechtigung nicht mehr unter Beweis zu stellen. Die hat er längst erbracht. Er hat viele, viele hilfreiche Hinweise in der Vergangenheit gegeben. Und er erfüllte in dieser gesamten Zeitspanne seine gesetzlichen Aufgaben vorbildlich. Dafür sage ich nochmals allen 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihnen, Frau Präsidentin Claßen-Beblo, meinen Dank.