Ernennung und Vereidigung des Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin
28.06.2001 00:00, Abgeordnetenhaus
Reinhard Führer 28.06.2001, Abgeordnetenhaus, Plenarsaal Ernennung und Vereidigung des Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin
Bevor wir mit unseren Beratungen beginnen, haben wir eine sehr angenehme Pflicht zu erfüllen: die Ernennung und Vereidigung des Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin.
Artikel 95 der Verfassung von Berlin schreibt vor, dass der Präsident des Rechnungshofs auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses auf Lebenszeit ernannt wird. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 10. Mai 2001 Herrn Dr. Jens H a r m s mit großer Mehrheit zum Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin gewählt.
Meine Damen und Herren, Auftrag und Aufgabe des Rechnungshofs sind durch die Verfassung von Berlin und das Gesetz über den Rechnungshof von Berlin festgelegt. Durch die Verankerung in der Verfassung ist der Rechnungshof in eine besondere staatspolitische Pflicht genommen worden, denn Finanzkontrolle ist immer auch M a c h t kontrolle. Das gilt für den Rechnungshof, vor allem aber auch für das Parlament.
Finanzkontrolle kann eine nachvollziehende oder begleitende Kontrolle sein. Material und Informationen dazu erhält das Parlament auch vom Rechnungshof - im jährlichen Prüfungsbericht oder in Sonderprüfungsberichten. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Rechnungshof ein Erfüllungsgehilfe des Parlaments ist: In Artikel 95 der Verfassung von Berlin ist aus gutem Grund festgelegt, dass der Rechnungshof eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde ist und dass seine Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen.
Macht und Einfluss des Rechnungshofs sind beträchtlich. Wenn der Rechnungshof Kritik übt, so ist dies den betroffenen Behörden, vor allem aber den verantwortlichen Senatsmitgliedern, durchaus nicht gleichgültig: der Machtfaktor 'Öffentlichkeit' spielt im parlamentarischen Regierungssystem eine gewichtige Rolle. Vor allem dann, wenn die Prüfung durch den Rechnungshof zeitnah erfolgt. Die Verantwortlichen sind dann noch im Amt und können zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Wechsel an der Spitze des Rechnungshofs erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Bürger den Umgang mit Steuergeldern so aufmerksam und kritisch beobachten wie selten zuvor. Das wird sich so schnell nicht ändern. Deshalb ist zu erwarten, dass die Arbeit des Rechnungshofs künftig noch mehr Aufmerksamkeit finden wird als bisher.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung des neuen Präsidenten des Rechnungshofs.
Herr Dr. Harms, ich bitte Sie, zur Vereidigung zu mir zu kommen.